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Informations-Steckbrief - Zentralafrikanische Republik Flagge der Zentralafrikanischen Republik

Diese Seite befindet sich noch im Aufbau. Es ist geplant sie zu einer ausführlichen Informationsseite über die Zentralafrikanische Republik auszubauen.

neu  Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung) des Auswärtigen Amtes vom 10.07.2023 - Aktuelles: Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.

Kampfhandlungen
Die Sicherheitslage ist im gesamten Land volatil. Es kommt landesweit zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit Todesopfern. Die Anzahl an Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen, auch auf größeren Verbindungsstraßen, nimmt zu. Mehr als eine Million Bewohner des Landes sind auf der Flucht. Landesweit und auch in der Hauptstadt Bangui können jederzeit wieder Kämpfe ausbrechen.

Es kommt verstärkt zu teils unvorhersehbaren Verhaftungen durch Sicherheitskräfte, bei denen keine Rechtsmittel zugelassen sind. Dies betrifft auch Personen, die nicht in der Zentralafrikanischen Republik leben, keine dortige Staatsangehörigkeit haben und sich nur kurzfristig im Land aufhalten.

Einschränkungen des inländischen und internationalen Luftverkehrs bis hin zur Schließung des internationalen Flughafens Bangui-M'Poko sind jederzeit möglich.

Mit Ausnahme der Präfektur Bangui herrscht im gesamten Staatsgebiet eine Ausgangssperre von 0 bis 5 Uhr, die kurzfristig ausgeweitet werden kann.

Die wichtigste Zufahrtsstraße von Douala (Kamerun) nach Bangui wird immer wieder durch bewaffnete Gruppen blockiert, weshalb der Warennachschub unterbrochen ist. Preise auch für Nahrungsmittel steigen, es gibt Warenengpässe. Treibstoff ist nicht durchgängig erhältlich. Auch Konvois der Hilfsorganisationen werden hierdurch beeinträchtigt. Krankenhäuser haben keine Notstromversorgung.

COVID-19
Es bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Zentralafrikanischen Republik.

Ein negativer PCR-Test, bei Abflug maximal 72 Stunden alt, ist zur Einreise auf dem Luftweg erforderlich. Die Körpertemperatur wird bei Ankunft überprüft und das Ausfüllen eines Formulars gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.

Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen PCR-Tests gefordert werden.

Ausreise und Transit
Der internationale Flughafen Bangui M'Poko ist nur eingeschränkt geöffnet und bei Dunkelheit grundsätzlich geschlossen. Es gibt nur wenige Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen. Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 bis 5 Uhr geschlossen.

Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 0 Uhr und 5 Uhr. Die Ausgangssperre gilt nicht für die Präfektur Bangui.

Bei öffentlichen Stellen und Behörden gilt Maskenpflicht. Das Waschen der Hände bei Eintritt in geschlossene Räume ist obligatorisch, sofern eine Vorrichtung vorhanden ist.

Empfehlungen

Name Kurzform:   Zentralafrikanische Republik  
Name Vollform:   Zentralafrikanische Republik  
Eigenname(n):   République Centrafricaine  
Bezeichnung der Staatsangehörigen:   Zentralafrikaner (in)  
Adjektiv:   zentralafrikanisch  
Amtssprache:   Französisch  
Hauptstadt:   Bangui  
Staatsform:   Präsidialdemokratie  
Staatsoberhaupt:   Faustin-Archange Touadéra (seit 30.03.2016)  
Regierungschef:   Félix Moloua (seit 07.02.2022)  
Außenminister:   Sylvie Baïpo-Temon (seit 15.12.2018)  
Fläche:   622.984 km²  
Einwohner:   4.434.873 (Stand Juli 2008) 1  
Human Development Index:   0,341 = Rang 185 von 187 2  
Korruptionswahrnehmungsindex:   2,0 = Rang 151 von 180 3  
Nationalfeiertag:   1. Dezember (Staatsgründung)  
Währung:   CFA-Franc = 100 Centimes  
Mitgliedschaften:   Vereinte Nationen (VN) und VN-Sonderorganisationen; Weltbank; IDA (Internationale Entwicklungsorganisation); IWF; AU (Organisation für Afrikanische Union); EU-AKP (Kooperation der EU mit den Staaten der Afrika-Karibik-Pazifik-Gruppe); Gruppe der Blockfreien; CEEAC (Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten), CEMAC (zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft) 4  
Unabhängigkeit:   13.08.1960 von Frankreich  
Zwei- bzw. Drei-Buchstaben-Code
nach der Norm DIN EN ISO 3166-1:
  CF/CAF  
Olympische Länderkürzel:   CAF  
Kfz-Kennzeichen:   RCA  
Internationale Vorwahl:   +236  
Internet Top Level Domain:   .cf  
Zeitzone Universal Time Coordonné:   + 1 Stunde  
Zeitzone Mitteleuropäische Zeit:   Mitteleuropäische Zeit  

Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem folgende Informationen:

Quellen: 1 CIA World Factbook, 2 Human Development Report 2013, 3 Transparency International Korruptionswahrnehmungsindex 2008, 4 Auswärtiges Amt

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