Informations-Steckbrief - Niger 
Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung) des Auswärtigen Amtes vom 02.02.2026 - Aktuelles:
Vor Reisen nach Niger wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, das Land zu verlassen.
Sicherheitslage in Niamey
Es besteht in zahlreichen Regionen ein hohes Risiko von Entführungen, Gewaltkriminalität und von Terroranschlägen. Westliche Staatsangehörige sind bevorzugte Entführungsopfer von Terrorgruppen und krimineller Banden und werden gezielt ausgespäht. Konkrete Fälle werden derzeit nahezu täglich bekannt. Dies gilt auch in der Hauptstadt Niamey.
Im Januar und April 2025 wurden zwei europäische Staatsangehörige in der Stadt Agadez entführt und befinden sich immer noch in den Händen der Entführer. Im Oktober 2025 wurde ein amerikanischer Staatsangehöriger in der Hauptstadt Niamey entführt.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für Niger.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Niger aufhalten bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf. Sollten Sie bereits ausgereist sein oder halten sich urlaubshalber außerhalb des Niger auf, aktualisieren Sie bitte Ihre Daten entsprechend in der Krisenvorsorgeliste (Elefand).
- Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Niger reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
- Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Niger zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.
- Lassen Sie sich bei Bewegungen in der Hauptstadt Niamey von einem vertrauenswürdigen und ortskundigen Führer begleiten. Beachten Sie die staatlichen Auflagen bei Reisen außerhalb Niameys. Führen Sie Inlandsreisen nach Möglichkeit mit dem Flugzeug durch.
- Seien Sie vor allem in der Hauptstadt Niamey besonders vorsichtig; bleiben Sie nach Möglichkeit an einem sicheren Standort und vermeiden Sie unnötige Bewegungen im Stadtgebiet.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
- Halten Sie sich über die lokalen und sozialen sowie internationalen Medien über die weiteren Entwicklungen informiert.
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
- Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Terrorismus/Anschlagsgefahr
Im Bereich der Hauptstadt Niamey besteht derzeit eine erhöhte Gefahr von terroristischen Anschlägen. Am 29. Januar 2026 wurde ein terroristischer Anschlag auf den Internationalen Flughafen „Diori Hamani“ in Niamey verübt. Dieser hatte nicht nur Tote und Verletzte zur Folge, sondern führte auch zu starken Beeinträchtigungen des Flugverkehrs. Mittlerweile normalisiert sich der Flugverkehr schrittweise.
Der Anschlag unterstreicht, dass auch Orte im Fokus stehen, die von Ausländern frequentiert werden, siehe Kapitel "Sicherheit – Terrorismus" des Auswärtigen Amtes.
- Meiden Sie Örtlichkeiten, die vor allem von internationalem Publikum frequentiert werden, sowie größere Menschenansammlungen.
- Seien Sie an öffentlichen Orten besonders vorsichtig und aufmerksam.
- Machen Sie sich mit Ihrer Umgebung (u.a. mit jeweils nahegelegenen Anlaufpunkten wie Kommissariaten und Gendarmeriestationen) vertraut.
- Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräften.
- Halten Sie sich soweit möglich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Niger aufhalten bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
| Name Kurzform: | Niger | ||
| Name Vollform: | Republik Niger | ||
| Eigenname(n): | République du Niger | ||
| Bezeichnung der Staatsangehörigen: | Nigrer (in) | ||
| Adjektiv: | nigrisch | ||
| Amtssprache: | Französisch | ||
| Hauptstadt: | Niamey | ||
| Staatsform/Regierungsform: | Militärregierung | ||
| Staatsoberhaupt: | Abdourahamane Tiani (de facto seit 26.07.2023, am 26.03.2025 als Präsident vereidigt) | ||
| Regierungschef: | Ali Mahamane Lamine Zeine (seit 07.08.2023) | ||
| Außenminister: | Yaou Sangaré Bakary (seit 10.08.2023) | ||
| Fläche: | 1.267.000 km² | ||
| Einwohner: | 13.272.679 (Stand Juli 2008) 1 | ||
| Human Development Index: | 0,394 = Rang 187 von 193 2 | ||
| Korruptionswahrnehmungsindex: | 2,8 = Rang 189 von 193 3 | ||
| Nationalfeiertag: | 18.Dezember (Tag der Ausrufung der Republik 1958) | ||
| Währung: | CFA-Franc = 100 Centimes | ||
| Mitgliedschaften: | VN mit wichtigsten Sonderorganisationen; IWF, IBRD (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung), IDA (Internationale Entwicklungsorganisation; Weltbank), FAO (VN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation), UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur), WHO (Weltgesundheitsorganisation), UNIDO (Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung), WTO (Welthandelsorganisation), G 77 (Gruppe von 77 Entwicklungsländern im Rahmen der VN); AU (Afrikanische Union; seit 25.05.1963 in der Vorgängerorganisation OAU) - ausgeschlossen seit 18.02.2010; Gruppe der Blockfreien; Islamische Konferenz (28.02.1973); ACCT (Agentur der französischsprachigen Gemeinschaft, 31.08.1970); BAD (Afrikanische Entwicklungsbank, 20.01.1977); UEMOA (Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft, 01.08.1994); ANAD (Accord de Nonaggression et d'Assistance en matière de défense, 03.02.1983); CEDEAO/ECOWAS (Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten, einschl. Sicherheitsprotokoll, 07.07.1975) - Mitgliedschaft suspendiert seit 20.10.2009; UMOA (Westafrikanische Währungsunion, 02.04.1974); BOAD (Westafrikanische Entwicklungsbank, 02.04.1974); Conseil de l'Entente (07.08.1959); CILSS (Comité Inter-états de lutte contre la sécheresse du Sahel); Autorité du Bassin du Fleuve Niger (03.12.1982); Autorité du Liptako Gourma (Mali, Burkina Faso, Niger) (16.08.1972); Organisation des Etats Sahariens (09.03.1980). 4 | ||
| Unabhängigkeit: | 03.08.1960 von Frankreich | ||
| Zwei- bzw. Drei-Buchstaben-Code nach der Norm DIN EN ISO 3166-1: |
NE/NER | ||
| Olympische Länderkürzel: | NIG | ||
| Kfz-Kennzeichen: | NIG | ||
| Internationale Vorwahl: | +227 | ||
| Internet Top Level Domain: | .ne | ||
| Zeitzone Universal Time Coordonné: | + 1 Stunde | ||
| Zeitzone Mitteleuropäische Zeit: | Mitteleuropäische Zeit |
Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem folgende Informationen:
- Reise- und Sicherheitshinweise
- Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen - Anschriften und Internet-Adressen der deutschen Auslandsvertretungen und der für Deutschland zuständigen fremden Missionen
Quellen: 1 CIA World Factbook, 2 Die Rangliste des Human Development Reports 2022 wurde im Rahmen des Human Development Report 2023/2024 am 13. März 2024 veröffentlicht. 3 Transparency International Korruptionswahrnehmungsindex 2008, 4 Auswärtiges Amt
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